Das SauRiassl Syndikat ermöglicht es Menschen – ohne einen Anteil zeichnen zu müssen – eigene Hausprojekte umzusetzen. Trotzdem benötigt jedes dieser Projekte das von der Bank geforderte Eigenkapital. Dieses sammelt die SauRiassl GmbH in Form von Direktkrediten ein.
Direktkredite sind Geldbeträge, die den Projekten direkt – ohne den Umweg über eine Bank – geliehen werden. Sie bieten Kreditgebern die Möglichkeit einer sinnvollen sozialen und ökologischen Geldanlage.
Für einen Direktkredit an die SauRiassl GmbH gilt:
Guthaben ansparen mit einem Direktkredit-Ansparvertrag:
Direktkredit-Ansparverträge sind regelmäßig eingezahlte Geldbeträge, die sich über eine gewählte Laufzeit zu einem Guthaben ansparen.
Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel (1) die dem Vermögensanlagengesetz unterliegen (2). Rechtliche Hinweise hierzu am Ende dieser Seite.
Weitere Informationen gibt es direkt unter:
direktkredit@sauriassl.org
„Es regiert der Obulus,
seit jeher unseren Globulus!“
Erste Allgemeine Verunsicherung
Rechtliche Hinweise
(1)Die qualifizierte Rangrücktrittsklausel besagt zum einen, dass kein Geld an die
Direktkreditgeber zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen
aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger bedient und dann erst die
Direktkreditgeber.
(2)Für Direktkredite an die SauRiassl GmbH gilt das Vermögensanlagengesetz. Darauf weisen wir gemäß § 32 Absatz 10 (Übergangsvorschriften) hin. Nach dem Vermögensanlagengesetz bietet die SauRiassl GmbH seit dem 01.10.2018 verschiedene neue Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen.
Im Rahmen des Vermögensanlagengesetz werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 EUR durch die SauRiassl GmbH angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht.